Resolutionen
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BMG
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ABDA
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BfArM
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Quellen im Monitoring
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BMG
Bundesministerium für Gesundheit – federführend für Arzneimittel- und Cannabisrecht.
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ABDA
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – Standesvertretung der Apotheken.
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BfArM
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – nachgeordnete Behörde des BMG.
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Bundestag
Deutscher Bundestag – Gesetzgebung im parlamentarischen Verfahren.
Aktuelle Beschlüsse
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BundestagGesetzEntwurf
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Deutscher Bundestag / Bundesregierung
Die Bundesregierung bringt den Gesetzentwurf zur MedCanG-Änderung in den Bundestag ein (BT-Drs. 21/3061). Kern: Verschreibung von Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt sowie Versandverbot für Cannabisblüten.
Praktische Auswirkung
Reine Fernbehandlung per Online-Fragebogen entfällt für Erstverordnungen; Apotheken dürfen Cannabisblüten nicht mehr per Versand abgeben – Express- und Botendienst nur regional und mit persönlicher Übergabe.
Az./Ref.: BT-Drs. 21/3061 (03.12.2025)Zur Originalquelle#MedCanG#Telemedizin#Versandverbot#Entwurf -
BundestagRechtsprechungIn Kraft
BGH I ZR 74/24: Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für EU-Versandapotheken
Bundesgerichtshof
Der BGH bestätigt im Anschluss an EuGH C-148/15 (Deutsche Parkinson Vereinigung), dass § 78 Abs. 1 S. 4 AMG a. F. gegenüber in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheken als Maßnahme gleicher Wirkung nach Art. 34 AEUV unanwendbar ist.
Praktische Auswirkung
Stärkt EU-Versandapotheken (z. B. niederländische Anbieter) bei Rabatten/Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel – mittelbar relevant für den Markt rund um Cannabis-Privatrezepte, solange das geplante Versandverbot nicht in Kraft ist.
Az./Ref.: BGH, Urteil v. 17.07.2025 – I ZR 74/24Zur Originalquelle#Rechtsprechung#Versandapotheke#EU#Preisbindung -
BMGVerordnungEntwurf
Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (RefE)
Bundesministerium für Gesundheit
Das BMG veröffentlicht den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MedCanG. Begründet wird die Reform u. a. mit dem Anstieg der Cannabisblüten-Importe um über 400 % im ersten Halbjahr 2025.
Praktische Auswirkung
Markiert den Wendepunkt: Telemedizinische Cannabis-Plattformen und Versandapotheken müssen sich auf persönliche Arztkontakte und ein Versandverbot für Blüten einstellen.
Az./Ref.: BMG-RefE ÄndG MedCanG (15.07.2025)Zur Originalquelle#MedCanG#RefE#Telemedizin#Versand -
BMGGesetzIn Kraft
Evaluationsbericht zum Cannabisgesetz (CanG / KCanG)
Bundesministerium für Gesundheit
Das BMG hat den ersten Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz vorgelegt und prüft Auswirkungen auf Jugendschutz, Schwarzmarkt und medizinische Versorgung.
Praktische Auswirkung
Medizinisches Cannabis bleibt vom KCanG unberührt – Verordnung über das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) als BtM-freies, verschreibungspflichtiges Arzneimittel.
Az./Ref.: MedCanG / KCanGZur Originalquelle#MedCanG#KCanG#Evaluation -
ABDAApothekenrechtIn Kraft
Hinweise zur Belieferung telemedizinisch ausgestellter Cannabis-Rezepte
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Die ABDA konkretisiert die Sorgfaltspflichten der Apotheken bei der Annahme telemedizinisch ausgestellter Privatrezepte für Cannabisblüten und -extrakte.
Praktische Auswirkung
Apotheken müssen Plausibilität, Identität und Vollständigkeit prüfen; bei begründeten Zweifeln ist Rücksprache mit dem ausstellenden Arzt erforderlich.
Az./Ref.: ABDA-HinweisZur Originalquelle#Apotheke#Telemedizin#Plausibilität -
BfArMStellungnahmeIn Kraft
Abschlussbericht der Begleiterhebung zu Cannabisarzneimitteln
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Das BfArM veröffentlichte den finalen Bericht zur fünfjährigen Begleiterhebung mit über 21.000 dokumentierten Behandlungsverläufen.
Praktische Auswirkung
Belegt Wirksamkeit insbesondere bei chronischen Schmerzen, Spastik und Anorexie – Grundlage für ärztliche Verordnungsentscheidungen und GKV-Kostenanträge.
Az./Ref.: BfArM-BegleiterhebungZur Originalquelle#Begleiterhebung#Evidenz#GKV -
ABDAApothekenrechtIn Kraft
Umstellung der Rezeptformulare für medizinisches Cannabis
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
ABDA-Information zur Umstellung von BtM-Rezept (gelb) auf reguläres Kassen- bzw. Privatrezept nach Inkrafttreten des MedCanG.
Praktische Auswirkung
Privatrezepte sind nach §47 AMG bis zu 3 Monate gültig; E-Rezept-Token können telemedizinisch ausgestellt und an Apotheken übermittelt werden.
Az./Ref.: ABDA-Mitteilung 2024-04Zur Originalquelle#Rezept#E-Rezept#Formular -
BMGGesetzIn Kraft
Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) tritt in Kraft
Bundesministerium für Gesundheit
Medizinisches Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst und in ein eigenes Medizinal-Cannabisgesetz überführt.
Praktische Auswirkung
Kein BtM-Rezept mehr nötig: Verordnung erfolgt auf normalem Kassen- oder Privatrezept, Apothekenabgabe wird vereinfacht, Telemedizin-Verordnung bleibt zulässig.
Az./Ref.: MedCanGZur Originalquelle#MedCanG#BtM#Rezept -
BMGTelemedizinIn Kraft
Klarstellung zur telemedizinischen Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Bundesministerium für Gesundheit
Das BMG bestätigt, dass die ausschließliche Fernbehandlung nach §7 Abs. 4 MBO-Ä auch für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln zulässig ist, sofern ärztliche Sorgfaltspflicht gewahrt bleibt.
Praktische Auswirkung
Rechtssichere Grundlage für telemedizinische Cannabis-Plattformen und Privatrezepte ohne vorherigen Präsenztermin.
Az./Ref.: BMG-KlarstellungZur Originalquelle#Telemedizin#Fernbehandlung#MBO-Ä -
ABDAApothekenrechtIn Kraft
Stellungnahme zum Versandhandel mit Cannabisblüten
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Die ABDA bekräftigt die Zulässigkeit des Versandhandels durch in Deutschland zugelassene Versandapotheken bei Einhaltung der Sicherheits- und Dokumentationspflichten.
Praktische Auswirkung
Versandapotheken dürfen Cannabisblüten bundesweit ausliefern; Express-Lieferung in Großstädten setzt eine ortsansässige Präsenzapotheke voraus.
Az./Ref.: ABDA-StellungnahmeZur Originalquelle#Versandapotheke#Logistik -
BfArMLeitlinieIn Kraft
Arzneimittel-Richtlinie § 4a und Abschnitt N (Cannabisarzneimittel)
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der G-BA hat die Arzneimittel-Richtlinie zu Cannabisarzneimitteln nach § 31 Abs. 6 SGB V konkretisiert. Die zugehörige FAQ erläutert Voraussetzungen, Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse und Ausnahmen (SAPV).
Praktische Auswirkung
Maßgebliche Grundlage für GKV-Anträge auf Kostenübernahme: Therapieoptionen abwägen, ärztliche Einschätzung zur spürbar positiven Einwirkung dokumentieren, Genehmigung vor Therapiebeginn einholen.
Az./Ref.: G-BA AM-RL, Beschluss v. 16.03.2023 (FAQ aktuell gepflegt)Zur Originalquelle#G-BA#GKV#SGB V#Kostenübernahme -
BundestagGesetzIn Kraft
„Cannabis als Medizin"-Gesetz tritt in Kraft
Deutscher Bundestag
Mit der Änderung des BtMG und SGB V wird Cannabis als verschreibungsfähiges Arzneimittel zugelassen; gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten in begründeten Einzelfällen übernehmen.
Praktische Auswirkung
Rechtliche Grundlage aller heutigen Cannabis-Verordnungen – Voraussetzung für die spätere Telemedizin- und MedCanG-Reform.
Az./Ref.: BGBl. I 2017 S. 403Zur Originalquelle#Historie#BtMG#SGB V
Methodik & Pflege
Wir sichten kontinuierlich die offiziellen Veröffentlichungen von BMG, ABDA, BfArM und Bundestag und fassen jede Resolution in zwei Sätzen plus konkreter Praxisauswirkung zusammen. Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle (PDF oder offizielle Pressemitteilung) – unsere Zusammenfassungen ersetzen keine Rechtsberatung. Du hast eine fehlende Resolution entdeckt? Schreib uns.