Regulatorisches Monitoring

    Legal Update Dashboard

    Beschlüsse, Verordnungen und Stellungnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der ABDA rund um medizinisches Cannabis – kuratiert, kompakt zusammengefasst und mit Verweis auf die jeweilige Originalquelle.

    Resolutionen

    12

    BMG

    4

    ABDA

    3

    BfArM

    2

    Quellen im Monitoring

    • BMG

      Bundesministerium für Gesundheit – federführend für Arzneimittel- und Cannabisrecht.

    • ABDA

      Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – Standesvertretung der Apotheken.

    • BfArM

      Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – nachgeordnete Behörde des BMG.

    • Bundestag

      Deutscher Bundestag – Gesetzgebung im parlamentarischen Verfahren.

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    Aktuelle Beschlüsse

    1. Bundestag
      Gesetz
      Entwurf

      Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

      Deutscher Bundestag / Bundesregierung

      Die Bundesregierung bringt den Gesetzentwurf zur MedCanG-Änderung in den Bundestag ein (BT-Drs. 21/3061). Kern: Verschreibung von Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt sowie Versandverbot für Cannabisblüten.

      Praktische Auswirkung

      Reine Fernbehandlung per Online-Fragebogen entfällt für Erstverordnungen; Apotheken dürfen Cannabisblüten nicht mehr per Versand abgeben – Express- und Botendienst nur regional und mit persönlicher Übergabe.

      Az./Ref.: BT-Drs. 21/3061 (03.12.2025)Zur Originalquelle
      #MedCanG#Telemedizin#Versandverbot#Entwurf
    2. Bundestag
      Rechtsprechung
      In Kraft

      BGH I ZR 74/24: Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für EU-Versandapotheken

      Bundesgerichtshof

      Der BGH bestätigt im Anschluss an EuGH C-148/15 (Deutsche Parkinson Vereinigung), dass § 78 Abs. 1 S. 4 AMG a. F. gegenüber in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheken als Maßnahme gleicher Wirkung nach Art. 34 AEUV unanwendbar ist.

      Praktische Auswirkung

      Stärkt EU-Versandapotheken (z. B. niederländische Anbieter) bei Rabatten/Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel – mittelbar relevant für den Markt rund um Cannabis-Privatrezepte, solange das geplante Versandverbot nicht in Kraft ist.

      Az./Ref.: BGH, Urteil v. 17.07.2025 – I ZR 74/24Zur Originalquelle
      #Rechtsprechung#Versandapotheke#EU#Preisbindung
    3. BMG
      Verordnung
      Entwurf

      Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (RefE)

      Bundesministerium für Gesundheit

      Das BMG veröffentlicht den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MedCanG. Begründet wird die Reform u. a. mit dem Anstieg der Cannabisblüten-Importe um über 400 % im ersten Halbjahr 2025.

      Praktische Auswirkung

      Markiert den Wendepunkt: Telemedizinische Cannabis-Plattformen und Versandapotheken müssen sich auf persönliche Arztkontakte und ein Versandverbot für Blüten einstellen.

      Az./Ref.: BMG-RefE ÄndG MedCanG (15.07.2025)Zur Originalquelle
      #MedCanG#RefE#Telemedizin#Versand
    4. BMG
      Gesetz
      In Kraft

      Evaluationsbericht zum Cannabisgesetz (CanG / KCanG)

      Bundesministerium für Gesundheit

      Das BMG hat den ersten Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz vorgelegt und prüft Auswirkungen auf Jugendschutz, Schwarzmarkt und medizinische Versorgung.

      Praktische Auswirkung

      Medizinisches Cannabis bleibt vom KCanG unberührt – Verordnung über das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) als BtM-freies, verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

      Az./Ref.: MedCanG / KCanGZur Originalquelle
      #MedCanG#KCanG#Evaluation
    5. ABDA
      Apothekenrecht
      In Kraft

      Hinweise zur Belieferung telemedizinisch ausgestellter Cannabis-Rezepte

      Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

      Die ABDA konkretisiert die Sorgfaltspflichten der Apotheken bei der Annahme telemedizinisch ausgestellter Privatrezepte für Cannabisblüten und -extrakte.

      Praktische Auswirkung

      Apotheken müssen Plausibilität, Identität und Vollständigkeit prüfen; bei begründeten Zweifeln ist Rücksprache mit dem ausstellenden Arzt erforderlich.

      Az./Ref.: ABDA-HinweisZur Originalquelle
      #Apotheke#Telemedizin#Plausibilität
    6. BfArM
      Stellungnahme
      In Kraft

      Abschlussbericht der Begleiterhebung zu Cannabisarzneimitteln

      Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

      Das BfArM veröffentlichte den finalen Bericht zur fünfjährigen Begleiterhebung mit über 21.000 dokumentierten Behandlungsverläufen.

      Praktische Auswirkung

      Belegt Wirksamkeit insbesondere bei chronischen Schmerzen, Spastik und Anorexie – Grundlage für ärztliche Verordnungsentscheidungen und GKV-Kostenanträge.

      Az./Ref.: BfArM-BegleiterhebungZur Originalquelle
      #Begleiterhebung#Evidenz#GKV
    7. ABDA
      Apothekenrecht
      In Kraft

      Umstellung der Rezeptformulare für medizinisches Cannabis

      Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

      ABDA-Information zur Umstellung von BtM-Rezept (gelb) auf reguläres Kassen- bzw. Privatrezept nach Inkrafttreten des MedCanG.

      Praktische Auswirkung

      Privatrezepte sind nach §47 AMG bis zu 3 Monate gültig; E-Rezept-Token können telemedizinisch ausgestellt und an Apotheken übermittelt werden.

      Az./Ref.: ABDA-Mitteilung 2024-04Zur Originalquelle
      #Rezept#E-Rezept#Formular
    8. BMG
      Gesetz
      In Kraft

      Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) tritt in Kraft

      Bundesministerium für Gesundheit

      Medizinisches Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst und in ein eigenes Medizinal-Cannabisgesetz überführt.

      Praktische Auswirkung

      Kein BtM-Rezept mehr nötig: Verordnung erfolgt auf normalem Kassen- oder Privatrezept, Apothekenabgabe wird vereinfacht, Telemedizin-Verordnung bleibt zulässig.

      Az./Ref.: MedCanGZur Originalquelle
      #MedCanG#BtM#Rezept
    9. BMG
      Telemedizin
      In Kraft

      Klarstellung zur telemedizinischen Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel

      Bundesministerium für Gesundheit

      Das BMG bestätigt, dass die ausschließliche Fernbehandlung nach §7 Abs. 4 MBO-Ä auch für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln zulässig ist, sofern ärztliche Sorgfaltspflicht gewahrt bleibt.

      Praktische Auswirkung

      Rechtssichere Grundlage für telemedizinische Cannabis-Plattformen und Privatrezepte ohne vorherigen Präsenztermin.

      Az./Ref.: BMG-KlarstellungZur Originalquelle
      #Telemedizin#Fernbehandlung#MBO-Ä
    10. ABDA
      Apothekenrecht
      In Kraft

      Stellungnahme zum Versandhandel mit Cannabisblüten

      Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

      Die ABDA bekräftigt die Zulässigkeit des Versandhandels durch in Deutschland zugelassene Versandapotheken bei Einhaltung der Sicherheits- und Dokumentationspflichten.

      Praktische Auswirkung

      Versandapotheken dürfen Cannabisblüten bundesweit ausliefern; Express-Lieferung in Großstädten setzt eine ortsansässige Präsenzapotheke voraus.

      Az./Ref.: ABDA-StellungnahmeZur Originalquelle
      #Versandapotheke#Logistik
    11. BfArM
      Leitlinie
      In Kraft

      Arzneimittel-Richtlinie § 4a und Abschnitt N (Cannabisarzneimittel)

      Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

      Der G-BA hat die Arzneimittel-Richtlinie zu Cannabisarzneimitteln nach § 31 Abs. 6 SGB V konkretisiert. Die zugehörige FAQ erläutert Voraussetzungen, Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse und Ausnahmen (SAPV).

      Praktische Auswirkung

      Maßgebliche Grundlage für GKV-Anträge auf Kostenübernahme: Therapieoptionen abwägen, ärztliche Einschätzung zur spürbar positiven Einwirkung dokumentieren, Genehmigung vor Therapiebeginn einholen.

      Az./Ref.: G-BA AM-RL, Beschluss v. 16.03.2023 (FAQ aktuell gepflegt)Zur Originalquelle
      #G-BA#GKV#SGB V#Kostenübernahme
    12. Bundestag
      Gesetz
      In Kraft

      „Cannabis als Medizin"-Gesetz tritt in Kraft

      Deutscher Bundestag

      Mit der Änderung des BtMG und SGB V wird Cannabis als verschreibungsfähiges Arzneimittel zugelassen; gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten in begründeten Einzelfällen übernehmen.

      Praktische Auswirkung

      Rechtliche Grundlage aller heutigen Cannabis-Verordnungen – Voraussetzung für die spätere Telemedizin- und MedCanG-Reform.

      Az./Ref.: BGBl. I 2017 S. 403Zur Originalquelle
      #Historie#BtMG#SGB V

    Methodik & Pflege

    Wir sichten kontinuierlich die offiziellen Veröffentlichungen von BMG, ABDA, BfArM und Bundestag und fassen jede Resolution in zwei Sätzen plus konkreter Praxisauswirkung zusammen. Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle (PDF oder offizielle Pressemitteilung) – unsere Zusammenfassungen ersetzen keine Rechtsberatung. Du hast eine fehlende Resolution entdeckt? Schreib uns.