Aktuelle THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Seit der Reform 2024 gilt im Straßenverkehrsgesetz ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt – wie bei Alkohol – ein absolutes Cannabisverbot. Wer mit über 3,5 ng/ml fährt und nicht als Patient:in eingestuft wird, riskiert Bußgelder, Punkte und Fahrverbot.
Sonderstellung für Cannabis-Patient:innen (§ 24a Abs. 2 StVG)
Patient:innen mit gültiger ärztlicher Verordnung sind vom Bußgeldtatbestand ausgenommen, sofern die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt und keine Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit vorliegen. Wichtig: Die Ausnahme schützt nicht, wenn du tatsächlich fahruntüchtig bist – § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) gilt unabhängig vom Patientenstatus.
So verhältst du dich bei einer Verkehrskontrolle
Führe immer eine Kopie deines Privatrezepts oder deiner Apothekendokumentation mit. Nenne deinen Patientenstatus aktiv, sei kooperativ und vermeide spontane Aussagen über Konsumzeitpunkte. Hilfreich ist außerdem ein ärztliches Schreiben, das die Therapie und die stabile Einstellung bestätigt.
MPU-Risiko vermeiden
Auch als Patient:in solltest du nie mit akuter Wirkung fahren. Halte einen ausreichenden Abstand zwischen Inhalation und Fahrtantritt ein, dokumentiere Dosis und Einnahmezeitpunkt und führe ein Therapietagebuch – das schützt dich im Zweifel vor einer MPU-Anordnung.