Vor 2017: Ein langer Weg für Patient:innen
Vor 2017 war der Zugang zu medizinischem Cannabis in Deutschland extrem eingeschränkt. Cannabis stand als Betäubungsmittel im Anhang III des BtMG und durfte nur in Ausnahmefällen verschrieben werden. Patient:innen mussten eine Einzelgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen – ein bürokratischer, langwieriger Prozess, der für viele Schwerkranke kaum zumutbar war. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus dem Grundgesetz schien für Cannabispatient:innen nicht greifbar.
Das Bundesverwaltungsgericht-Urteil von 2017
Am 10. März 2017 änderte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seinem Urteil in mehreren Klageverfahren alles. Die Kläger waren schwer erkrankte Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen konsumierten und eine Erlaubnis für den Selbstanbau beantragt hatten. Als die zuständigen Behörden die Anträge ablehnten, zogen die Patienten vor Gericht. Das BVerwG gab ihnen recht und stellte klar: Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit von Cannabis bescheinigt, darf der Staat den Zugang nicht willkürlich verwehren. Das Urteil war verfassungskonform und berief sich auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG).
Die Cannabis-Arzneimittelverordnung (Cannabis-AMV)
Unmittelbar nach dem Urteil wurde am 19. Mai 2017 die Cannabis-Arzneimittelverordnung (Cannabis-AMV) verabschiedet. Seit dem 10. März 2017 können Ärzt:innen Cannabis als Medizin verschreiben – und zwar als Dronabinol, Cannabisextrakte oder getrocknete Cannabisblüten. Die AMV regelte erstmals den rechtlichen Rahmen für den Anbau, den Import, die Qualitätssicherung und den Vertrieb medizinischen Cannabis. Cannabis wurde damit aus dem Betäubungsmittelrecht in das Arzneimittelrecht überführt – zumindest für medizinische Zwecke.
Was sich seit 2017 für Patienten geändert hat
Seit dem 10. März 2017 können Patient:innen mit schweren Erkrankungen ein Cannabis-Rezept erhalten, ohne lange Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Voraussetzung ist, dass eine anerkannte Standardtherapie ausgeschöpft oder nicht zumutbar ist. Krankenkassen können die Kosten übernehmen – müssen es aber nicht immer. Die Zahl der Cannabispatient:innen stieg von wenigen Tausend 2017 auf über 200.000 im Jahr 2024. Parallel entstand eine ganze Branche aus spezialisierten Cannabis-Apotheken, Telemedizin-Anbietern und Medizinalcannabis-Herstellern.
Von der Medizin-Legalisierung zur Cannabis-Legalisierung 2024
Die erfolgreiche medizinische Legalisierung ebnete den Weg für die weitgehende Legalisierung von Cannabis im April 2024. Seitdem können Erwachsene in Deutschland Cannabis für den Eigenkonsum legal erwerben und besitzen. Der medizinische Bereich bleibt davon unberührt: Patient:innen erhalten weiterhin qualitätsgeprüftes Medizinalcannabis über Apotheken – mit definierten Wirkstoffgehalten, sterilen Bedingungen und strenger Dokumentation. Die Geschichte zeigt: Das Urteil von 2017 war der entscheidende Wendepunkt, der die Akzeptanz von Cannabis als ernstzunehmende Medizin in Deutschland durchsetzte.