Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigst du eine sogenannte Schengen-Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Sie wird von deinem Arzt ausgestellt, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beglaubigt und gilt für bis zu 30 Tage Reisezeitraum.
Welche Länder erlauben die Mitnahme?
Innerhalb der EU ist die Mitnahme mit Schengen-Bescheinigung in den meisten Ländern unproblematisch. Außerhalb der EU sind die Regeln sehr unterschiedlich – einige Länder (z. B. VAE, Singapur, Japan) verbieten die Einfuhr komplett, auch mit Rezept. Vor jeder Auslandsreise unbedingt bei der jeweiligen Botschaft prüfen.
Wie bekomme ich die Bescheinigung?
Telemedizinische Anbieter wie Bloomwell oder CannGo stellen Schengen-Bescheinigungen meist auf Anfrage aus, häufig kostenpflichtig (15–40 €). Im Vergleich CannGo vs. DrAnsay siehst du, wie unkompliziert das jeweils läuft. Vorlauf: mindestens 2–3 Wochen einplanen.